Wonach suchst du?

Wer kann kaufen

Sie möchten bei uns einkaufen?
„Runde 8“ heißt Menschen mit kleinerem Geldbeutel willkommen!

Einkaufsberechtigt sind alle Menschen, die nachweisbar unterhalb des Pfändungsfreibetrages verdienen. Zum Beispiel Senior:innen, Alleinerziehende, ALG-II-Empfänger:innen oder Student:innen. 

Wir sind, gemäß Jobcenter team.arbeit.hamburg, verpflichtet, Sie bei Ihrem ersten Kauf bei „Runde 8“ um einen Nachweis zu bitten, dass Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze von aktuell € 1.259,99 EUR liegt. Dieser Betrag erhöht sich für Sie, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen: 

Anzahl Unterhaltsberechtigte Pfändungsfreigrenze
1  | € 1.729,99
2  | € 1.989,99
3  | € 2249,99
4  | € 2.519,99
5  | € 2.779,99
(Stand 1.1.2022)

Sie können den Nachweis erbringen durch
• eine Gehaltsabrechnung
• einen Steuerbescheid,
• einen BAFöG-Bescheid,
• einen Rentenbescheid oder
• einen Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen.

Ihr Vorteil:
Sie bekommen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine Einkaufs – Berechtigungskarte für folgende Shops und gastronomischen Betriebe der SBB Kompetenz:

Katz & Hund – Sozialkaufhaus für Tierbesitzer:innen in Altona, Hamburg-Nord und Hamm
Neue Liebe – Sozialkaufhaus in Wandsbek
Stulle Plus – Imbiss in Hammerbrook und Bergedorf
Runde 8 – Fahrradshop in Hamm
Hammer Mahlzeit – Kantine in Hamm

instagram feed will be displayed here

Instagram @SBB Runde8