Sie möchten bei uns einkaufen?
„Runde 8“ heißt Menschen mit kleinerem Geldbeutel willkommen!
Einkaufsberechtigt sind alle Menschen, die nachweisbar unterhalb des Pfändungsfreibetrages verdienen. Zum Beispiel Senior:innen, Alleinerziehende, ALG-II-Empfänger:innen oder Student:innen.
Wir sind, gemäß Jobcenter team.arbeit.hamburg, verpflichtet, Sie bei Ihrem ersten Kauf bei „Runde 8“ um einen Nachweis zu bitten, dass Ihr Einkommen unterhalb der Pfändungsfreigrenze. Bitte erkundigen Sie sich nach dem aktuellen Stand. Die Pfändungsgrenze wird jährlich angehoben.
Außerdem erhöht sich der Betrag für Sie, wenn Unterhaltsverpflichtungen bestehen.
Die Pfändungsfreigrenzen differenziert nach der Anzahl der Unterhaltsberechtigten:
1 € 2.059,99
2 € 2.369,99
3 € 2.679,99
4 € 2.999,99
5 € 3.309,99
(Stand 1.7.2024, Quelle: BMJ – Pfändungsfreigrenzen)
Sie können den Nachweis erbringen durch
• eine Gehaltsabrechnung
• einen Steuerbescheid,
• einen BAFöG-Bescheid,
• einen Rentenbescheid oder
• einen Bescheid über den Bezug von Sozialleistungen.
Ihr Vorteil:
Sie bekommen, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, eine Einkaufs – Berechtigungskarte für folgende Shops und gastronomischen Betriebe der SBB Kompetenz:
Neue Liebe – Sozialkaufhaus in Wandsbek
Stulle Plus – Imbiss in Bergedorf
Runde 8 – Fahrradshop in Hamm
Hammer Mahlzeit – Kantine in Hamm